Insolvenzverfahren: künftige Pflegekosten sind zu berücksichtigen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen das Existenzminimum eines Schuldners im Insolvenzverfahren erhöht werden kann. Im Mittelpunkt stand dabei die Berücksichtigung künftiger, noch nicht angefallener, aber konkret zu erwartender Pflege- und Betreuungskosten...