Verlassenschaftsinsolvenz: nur massebezogene Unterbrechung
Im Verlassenschaftsverfahren nach einem 2023 verstorbenen Erblasser wandten sich Sohn und Tochter mit Rechtsmitteln gegen die Bestellung einer Verlassenschaftskuratorin, gegen die Genehmigung der Insolvenzantragstellung sowie gegen die Ablehnung der Enthebung der Kuratorin. Nach Einbringung der Rechtsmittel wurde über das Vermögen der Verlassenschaft rechtskräftig das Konkursverfahren eröffnet. Der Oberste Gerichtshof hatte zu klären, ob diese Konkurseröffnung das gesamte Verlassenschaftsverfahren unterbricht oder nur einzelne, massebezogene Verfahrensteile...